Vorsicht bei der Dachgeschosswohnung
Eine besonders schöne und sehr beliebte Wohnungsform ist die Dachgeschosswohnung. Sie zeichnet sich durch einen großartigen Ausblick vom Balkon aus, aber auch durch eine besonders behagliche Raumaufteilung. Allerdings sollte bei der Dachgeschosswohnung auf Dachschrägen geachtet werden. Diese können nämlich nicht mit der vollen Grundfläche auf die Wohnfläche angerechnet werden. Leider passieren in diesem Bereich noch immer viele Berechnungsfehler, so dass Mieter, die die Dachgeschosswohnung als Mietwohnung anmieten wollen, hierbei genau Obacht geben sollten. Noch wichtiger wird die Nachberechnung bei einer Eigentumswohnung, die gekauft wird. Nachträglich zu viel gezahlte Beträge zurückzuholen, wird sich immer als schwierig erweisen.
Zusätzlich sollte bedacht werden, dass die Dachgeschosswohnung häufig im Mehrfamilienhaus liegt. Egal, ob als Eigentums- oder Mietwohnung, man lebt Wand an Wand mit den Nachbarn, so dass ein gewisses Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme hierbei unverzichtbar ist.
Vor der Auswahl einer Dachgeschosswohnung sollte man auch überlegen, welche Form dieser Mietwohnungen man wünscht. So ist die Maisonettewohnung sehr begehrt, die sich über zwei Etagen erstreckt. Aber auch die Mansardenwohnung, die ebenfalls über eine Treppe mit dem Dachboden verbunden ist, hat ihren ganz individuellen Reiz. Zudem sollte bedacht werden, dass eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrfamilienhaus ohne Aufzug mit zunehmendem Alter immer schwieriger erreichbar wird. Deshalb sollte bereits beim Kauf oder der Anmietung in jungen Jahren großer Wert auf einen funktionstüchtigen Aufzug gelegt werden.
Wenn jedoch diese Punkte alle berücksichtigt werden, kann die Dachgeschosswohnung zu einer besonders behaglichen Mietwohnung eingerichtet werden, an der die Mieter oder Eigentümer lange Zeit ihre Freude haben. Nur der Preis muss dann noch entsprechend ausgehandelt werden, er ist leider nicht immer als günstig zu bezeichnen.



