Eigentumswohnung – Vor- und Nachteile
Auch wenn es häufig den Anschein hat, dass eine Eigentumswohnung im Gegensatz zur Mietwohnung nur Vorteile bietet, ist dies doch in der Regel eben nicht so. Zunächst einmal ist man mit einer Eigentumswohnung viel stärker gebunden, als mit einer Mietwohnung. Außerdem geht der Eigentümer verschiedene Pflichten mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung ein. Er muss für Reparaturen und Instandhaltung der Wohnung und des Gebäudes aufkommen. Unterschieden wird dabei in das Sondereigentum, das Teileigentum und das Gemeinschaftseigentum.
Wer sich für eine Erdgeschosswohnung als Eigentumswohnung entscheidet, erwirbt an dieser das Sondereigentum. Gemeinsam genutzte Räume, wie Keller oder Boden werden als Gemeinschaftseigentum bezeichnet. Das Teileigentum betrifft hingegen die Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnen genutzt werden, also beispielsweise Ladengeschäfte oder Praxen.
Ebenfalls ist zu beachten, dass eine Eigentumswohnung im Gegensatz zum eigenen Haus einen großen Nachteil mit sich bringt. Man wohnt Wand an Wand mit den Nachbarn, muss also ebenso viel gegenseitige Rücksichtnahme üben, wie es bei einer Mietwohnung der Fall ist. Zudem wird bei der Eigentumswohnung einmal jährlich eine Eigentümerversammlung abgehalten. In dieser wird in der Gemeinschaft beschlossen, ob beispielsweise eine Renovierung der Fassade vorgenommen werden soll oder nicht, ob ein Hausmeister eingestellt wird, ob eine Sat-Schüssel auf dem Balkon platziert werden darf und vieles mehr. So wird schnell klar, dass man sich an ganz bestimmte Regeln in der Eigentumswohnung halten muss. Ebenfalls kann die Eigentümergemeinschaft entscheiden, dass die Tierhaltung im gesamten Haus nicht erlaubt ist. Selbst wenn einzelne Eigentümer dagegen sind, müssen sie sich der Mehrheitsentscheidung beugen. Eine freie Verwendung der Eigentumswohnung ist also nicht so stark möglich, wie es bei einem eigenen Haus, etwa im Neubaugebiet, der Fall ist.



