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Die Genossenschaftswohnung – Für mehr Miteinander

Die Genossenschaftswohnung ist eine der häufigsten Wohnform. Sie wird zwar oft als Mietwohnung bezeichnet, was auch dahingehend stimmt, dass ein monatlicher Obolus gezahlt wird, allerdings sind die Mieten für die Genossenschaftswohnung recht gering. Dafür muss jedoch ein Mitgliedsbeitrag gezahlt werden. Der Bewohner einer Genossenschaftswohnung muss vor dem Einzug in eine solche erst einmal Genosse werden. Hierfür ist der Kauf von Genossenschaftsanteilen üblich. Früher wurden diese mit Hilfe von Arbeitsstunden erworben, heute ist nur noch der Kauf üblich.

Die Genossenschaft setzt vor allem darauf, dass jeder Mieter einer Genossenschaftswohnung zu einem gewissen Teil auch Eigentümer der gesamten Genossenschaft ist. Als Eigentumswohnung im eigentlichen Sinne kann die Genossenschaftswohnung aber dennoch nicht bezeichnet werden. Jedoch können Bewohner einer solchen Mietwohnung davon ausgehen, dass sie nicht ohne Weiteres gekündigt werden können, weil sie eben Miteigentümer sind.

Problematisch bei der Genossenschaftswohnung ist regelmäßig die Bezahlung der Anteile. Da hier oft mehrere Tausend Euro aufgebracht werden müssen, selbst wenn diese in Raten gezahlt werden können, ist es manchem nicht möglich, eine solche Wohnung anzumieten. Auch werden diese Anteile nach dem Auszug aus der Wohnung oft noch bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres bei der Genossenschaft belassen und gelangen erst nach Abschluss dieses Geschäftsjahres zur Auszahlung.

Üblicherweise halten große Genossenschaften eine Vielzahl unterschiedlicher Wohnungstypen bereit, die von der Erdgeschosswohnung bis zur Maisonettewohnung reichen. Somit kann fast jeder eine passende Genossenschaftswohnung für sich selbst finden. Jedoch sind die Mietwohnungen häufig in Mehrfamilienhäusern gelegen – ein wichtiger Punkt bei der Genossenschaftswohnung ist deshalb die gegenseitige Rücksichtnahme aller Mieter in einem Haus.